
Jährliche Unterweisung für Kranführer
Turmdrehkranführer-LKW-Ladekran-Brückenkrane/Hallenkrane, Portalkrane - Online
Beschreibung
Gemäß den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist für das Führen von Kranen eine jährliche Unterweisung nach §12 des Arbeitsschutzgesetzes erforderlich. Diese dient der Auffrischung von Wissen und der Sensibilisierung für aktuelle sicherheitsrelevante Themen. Schulungsdauer: ca. 1 Stunde Schulungsinhalte: Wiederholung wichtiger Inhalte aus dem Kranführerlehrgang Analyse aktueller Unfälle und Kranschäden mit Praxisbezug Diskussionsrunde zu sicherheitsrelevanten Themen Beantwortung offener Fragen und Austausch von Erfahrungen Zielgruppe: Mitarbeitende mit gültigem Kranführerschein, die ihre jährliche Pflichtunterweisung absolvieren müssen Voraussetzungen: Mindestalter: 18 Jahre Eignung: Körperliche und charakterliche Befähigung zur sicheren Kranführung
Kontaktangaben
04917637532360
info@ats-safetywork.de
Schapener Straße 24, Spelle, Germany